Halter von Hunden haften nach dem Gesetz unbegrenzt für alle Schäden, die ihr Tier anrichtet - und das unabhängig davon, ob ein Verschulden vorliegt oder nicht. Ab dem 01.07.2011 ist die Hundehalterhaftpflicht-Versicherung außerdem Pflicht für jeden Hundehalter in Niedersachsen.
Wer sich einen Hund anschafft denkt nicht gleich daran, dass er einen kostspieligen Schaden anrichten könnte. So tollt zum Beispiel der süße Vierbeiner mit anderen Hunden herum und ein Fahrradfahrer kommt deswegen zu Fall. Viele solcher Unfälle sind nicht vorhersehbar und oft trägt der Hundehalter nicht einmal Schuld daran. Trotzdem - der Hundehalter muss zahlen. Wenn nötig haftet er mit seinem gesamten Vermögen und ein Leben lang, besonders wenn es zu einem erheblichen Personenschaden kommt.
Sichern Sie sich daher gegen dieses Risiko ab.
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